Rechtsprechung
LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichteinhaltung von Kündigungsfrist und -termin, Dauer der Probezeit für Leiharbeitnehmer, Umfang der Nachweispflicht bezüglich Kündigungsfristen und -terminen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verleihbetriebe ; Dienstleistungsgewerbe; Entleihbetrieb; Tarifliche Probezeitregelung; Kündigungsfrist; Leiharbeitsverhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kündigung: Schriftform der Kündigungsfristen bei Verleihbetrieben
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 12.04.1995 - 1 Ca 417/95
- ArbG Bochum, 12.04.1995 - 1 Ca 418/95
- LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 04.02.1960 - 3 AZR 25/58
Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Betriebliche Gründe
Auszug aus LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Ist die Frist nicht gewahrt, so wirkt die Kündigung zum nächstzulässigen Kündigungstermin, wenn nicht anzunehmen ist, daß gerade nur zu dem angegebenen Zeitpunkt gekündigt werden sollte (BAG vom 04.02.1960, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).Ist die Frist nicht gewahrt, so wirkt die Kündigung zum nächstzulässigen Kündigungstermin, wenn nicht anzunehmen ist, daß gerade nur zu dem angegebenen Zeitpunkt gekündigt werden sollte ( BAG vom 04.02.1960, AP Nr. 5 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Wenn die Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erlassen sind, kann im Arbeitsrecht der Arbeitnehmer sich gegenüber dem Arbeitgeber nicht auf die Richtlinie - hier: Nachweisrichtlinie - selbst stützen und vor einem nationalen Gericht Rechte geltend machen, das nationale Gericht hat jedoch, wenn es vor oder nach der Richtlinie erlassenen nationale Rechtsvorschriften anwendet, deren Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszurichten ( EuGH vom 14.07.1994, ZIP 1994, 1187). - BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60
Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …
Auszug aus LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit wäre die Durchführung bzw. Fortsetzung des Feststellungsverfahrens nur zulässig, wenn sie zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH vom 14.03.1956, LM Nr. 34 zu § 256 ZPO; BGH vom 09.06.1983, LM Nr. 129 zu § 256 ZPO; BAG vom 12.10.1961, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht [Pohle]). - BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70
Kündigung in der Probezeit
Auszug aus LAG Hamm, 01.02.1996 - 4 Sa 1044/95
Von der Rechtsprechung (BAG vom 22.07.1971, AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis [A. Hueck] = EzA § 622 n.F. BGB Nr. 3) wird zwar für normale Arbeitsverhältnisse angenommen, daß in der Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindestkündigungsfrist liegt, jedoch lassen sich.
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 = ARSt 1996, 161 = AR-Blattei ES 1840 Nr. 28). - BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 = ARST 1996, 161 = AR-Blattei ES 1840 Nr. 28). - LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99
Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die …
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- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 194/97 Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1, Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 - ARST 1996, 161 = AR-Blattei ES 1840 Nr. 28).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 214/97 Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 = ARST 1996, 161 = AR-Blattei ES 1840 Nr. 28).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 215/97 Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 = ARST 1996, 161 AR-Blattei ES 1840 Nr. 28).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 290/97 Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 = ARST 1996, 161 = AR-Blattei.
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 426/97 Verleihbetriebe gehören nicht zum Handwerk, geschweige denn zu den Elektro-Handwerken, sondern zum Dienstleistungsgewerbe (LAG Hamm Urteil vom 1. Februar 1996 - 4 Sa 1044/95 - LAGE § 11 AÜG Nr. 1 ARST 1996, 161 = AR-Blattei ES 1840 Nr. 28).